Bitte vereinbaren Sie ab dem 02.09.2025 telefonisch einen Termin für die Anmeldung (0241 520558, Mo. bis Fr. von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr) oder beim Tag der offenen Tür.
In der Anmeldezeit vom 03.-15. November kommen Sie bitte über den Haupteingang und gehen dann
links durch die Aula in den Verwaltungsflur bis zum blauen Briefkasten - dort finden Sie unser Sekretariat. Bitte bringen Sie mit:
1. die Geburtsurkunde des Kindes (gerne schon mit einer Kopie davon),
2. den Impfpass des Kindes (gerne schon mit einer Kopie davon),
3. das Anmeldeschreiben der Stadt Aachen und
4. natürlich Ihr Kind
5. Gerne können Sie auch schon den ausgefüllten Anmeldebogen mitbringen:
Diesen müssen beide sorgeberechtigten Eltern unterschreiben, können diese Vorgabe aber auch durch Mitbringen des von beiden ausgefüllten Anmeldebogens oder eine Vollmacht des anderen Elternteiles erfüllen. Sollte nur ein Elternteil sorgebrechtigt sein, benötigen wir die entsprechende Bescheinigung.
6. Falls Sie Ihr Kind zur OGS anmelden möchten, geben Sie die ausgefüllten Bögen, die Sie auf unserer OGS-Seite finden, bis zum 07.04. ab.
7. Falls Ihr Kindergarten einen Beobachtungsbogen erstellt hat, bitten wir Sie, diesen auch mitzubringen (gerne schon mit einer
Kopie davon).
Wir nehmen dann die Daten auf und lernen Ihr Kind kennen.
Eltern dürfen bei der Anmeldung eine Wunsch äußern, mit welchem Freund oder welcher Freundin ihr Kind in eine Klasse kommen soll. Die schulärztliche Untersuchung
ist erst im darauffolgenden Jahr. Ein Betreuungswunsch kann schriftlich geäußert werden.
Alle Anmeldungen, die bis zum letzten Anmeldetag vorgenommen wurden, werden gleich behandelt.
Jedes Kind, das bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, ist zum nächsten Schuljahr schulpflichtig.
Es gibt auch die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung auf Antrag der Eltern, wenn die für den Schulbesuch erforderliche körperliche, geistige und soziale
Entwicklung entsprechend vorhanden ist. Ebenso kann ein Kind in begründeten Ausnahmefällen, im Amtsdeutsch aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr zurückgestellt
werden.
Nach dem Schulrecht werden "Regelkinder" und schulfähige "Antragskinder" gleich behandelt. Antragskinder, die von der Schulärztin und der Schulleitung als
schulfähig begutachtet wurden und für die die KGS Karl-Kuck-Schule die nächstgelegene Katholische Grundschule ist, haben einen Rechtsanspruch auf die Aufnahme im Rahmen der vorhandenen
Kapazitäten.
Im August bekommen Sie einen Brief der Stadt Aachen mit der Aufforderung, Ihr Kind an einer Grundschule anzumelden, wenn es schulpflichtig ist.
Wenn sie es ein Jahr früher einschulen wollen oder es im letzten Jahr zurückgestellt wurde, bekommen Sie diesen Brief nicht, können aber trotzdem anmelden.
Im Brief sind 3 Schulen angegeben:
Wohnen Sie in Brand, steht dort bei der katholischen Grundschule entweder die Marktschule oder die Karl-Kuck-Schule, bei der Gemeinschaftsgrundschule die
Grundschule Brander Feld und als evangelische immer die Annaschule, denn das ist die einzige evangelische Grundschule in Aachen.
Grundsätzlich dürfen Sie Ihr Kind auch an einer Schule anmelden, die nicht auf Ihrem Einladungsschreiben der Stadt steht. Aber in dieser Schule kann ihr Kind nur
dann aufgenommen werden, wenn die Schule noch freie Kapazitäten hat.
Auch wenn es vor einigen Jahren noch gelungen ist, ein Kind in Brand anzumelden, das nicht im Einzugsgebiet lebt, raten wir momentan davon ab. Denn die uns
vorliegenden Zahlen zeigen, dass aufgrund der vielen Neubaugebiete allein in Brand mit sehr hohen Anmeldezahlen und keinen freien Kapazitäten zu rechnen ist.
Auch wenn in Ihrem Anmeldeschreiben nicht die Karl-Kuck-Schule steht, dürfen Sie Ihr Kind bei uns anmelden. Im Schulgesetz steht aber sinngemäß, dass ein Kind einen
Anspruch auf die Grundschule hat, zu der der Schulweg am nächsten ist.
Wenn noch genügend Plätze vorhanden sind, können auch Kinder aufgenommen werden, die weiter weg wohnen. In den letzten Jahren konnten wir meist nicht alle Kinder
außerhalb unseres Einzugsgebietes aufnehmen.
Wir dürfen 2 Klassen bilden. Falls wir Kinder ablehnen müssen (was wir sehr, sehr ungern tun), entscheiden wir nach Vorgaben des Schulgesetzes:
"Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf. Bei einem Anmeldeüberhang führt die Schule ein Aufnahmeverfahren unter diesen Kindern
durch. Dabei werden Kinder mit Wohnsitz in der Gemeinde vorrangig berücksichtigt. Die Schulleiterin ... berücksichtigt Härtefälle und zieht im Übrigen eines oder mehrere der folgenden Kriterien
für die Aufnahmeentscheidung gemäß § 46 Abs. 2 SchulG heran: Geschwisterkinder, Schulwege, Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule, ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen,
ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Herkunftssprache."
Mit einer offiziellen Zusage müssen wir meist bis Mai warten, bis wir das "Okay" vom Schulamt haben.